„Wir sind super happy mit Lexware Lohn & Gehalt! Übersichtlich und sehr leicht verständlich.“
Sebastian Peter & Christian Distler, Geschäftsführer, paloo GmbH
Deutschlands einfachste Lohnabrechnung
12,90 €
3,22
€monatlich
für die
ersten 3 Monate,
danach regulärer Preis
Zertifiziert
& anerkannt
Keine Mindest-
vertragslaufzeit
Monatlich
kündbar
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Personal-Verwaltung
- Endlich alle Personalinformationen an einem Ort gesammelt. Ändern sich Mitarbeiterdaten, berücksichtigt Lexware Office dies automatisch in der nächsten Lohn- oder Gehaltsabrechnung.
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Abrechnung aller Mitarbeitertypen*
und Entgeltarten** -
In wenigen Minuten 100 % rechtssicher abrechnen: Der Abrechnungs-Assistent führt in 3
einfachen Schritten zur fertigen Lohnabrechnung für alle Mitarbeiter und Aushilfen:
Einfach nur Daten eingeben, die auch dem Steuerberater oder Lohnbüro gemeldet werden
müssen – den Rest erledigt Lexware Office.
* ausgenommen: Baulohn/Baugewerbe, Öffentlicher Dienst, Private Haushaltshilfen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Grenzgänger / Doppelbesteuerungsabkommen, Kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter mit 25 % Pauschalbesteuerung, Bundesfreiwilligendienst (BUFDI), Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)
** ausgenommen: Betriebliche Altersvorsorge als Direktzusage und Altverträge vor 2005, Tantiemen, Versorgungsbezüge, Essenszuschuss -
Automatisch: Erstellung & Versand
der SV-/Steuermeldungen - Lexware Office erstellt und versendet automatisch alle gesetzlich verpflichtenden Meldungen an Krankenkassen und das Finanzamt – selbstverständlich fristgerecht. Im Falle einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall versendet Lexware Office automatisch einen Rückerstattungsantrag an die Krankenkasse und holt so Geld zurück.
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Gehälter integriert bezahlen
- Abgerechnete Löhne, Gehälter, Steuern und Krankenversicherungsbeiträge direkt aus Lexware Office heraus überweisen. Eine manuelle Übertragung der Daten in das Online-Banking entfällt dadurch.
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Lohndokumente für alle
digital bereitstellen - Lexware Office stellt für jeden Mitarbeiter einen persönlichen, geschützten Online-Zugang zur Verfügung. So können Ihre Mitarbeiter jederzeit auf ihre Lohndokumente zugreifen und bei Bedarf herunterladen oder ausdrucken. Damit gehört der zeitraubende Ausdruck & Versand dieser Unterlagen ebenso der Vergangenheit an wie die aus Datenschutzgründen heikle Zusendung via E-Mail.
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Automatische Verbuchung
der Personalkosten - Nach der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind alle Personalkosten bereits automatisch in der Lexware Office Buchhaltung verbucht. So haben der Steuerberater und Sie sämtliche Personalkosten inklusive aller Nebenkosten jederzeit im Blick.
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HGB-konformes
Dokumentenarchiv - Lexware Office sorgt dafür, dass alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Dokumente für Ihre Mitarbeiter und Sie als Arbeitgeber ordnungsgemäß erstellt und archiviert werden. So sind Sie auch bei einer Betriebsprüfung immer auf der sicheren Seite.
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Datenexporte (DLS & euBP)
- Die Digitale Lohnschnittstelle (DLS) und die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) erleichtern den Export von Daten aus dem Lohnabrechnungsprogramm im Falle einer Lohnsteuer-Außenprüfung bzw. Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung. Diese verlaufen so schneller und effizienter, vor allem da die Verschiebung von Papierbergen entfällt.
TÜV
geprüft
geprüft
Deutschlands 1. Online-Buchhaltung
mit TÜV-geprüfter Softwarequalität
und Benutzerfreundlichkeit
Mehr Informationen ›
mit TÜV-geprüfter Softwarequalität
und Benutzerfreundlichkeit
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- Die zertifizierte Software wurde unabhängig geprüft und ist mit den aufgeführten Normen konform:
- Softwarequalität:
Als Basis für die Anforderungen zu den funktionalen Aspekten der Softwarequalität (etwa Korrektheit, Vollständigkeit, Robustheit) wird die Norm ISO/IEC 25051:2014 „Software-Engineering - Softwareproduktbewertung - Qualitätsanforderungen an kommerzielle serienmäßig produzierte Softwareprodukte (RUSP) und Prüfanweisungen“ herangezogen. Es werden Qualitätssicherung, Dokumentation und Prozessqualität im Rahmen eines ISO 19011 angelehnten Audits betrachtet. Damit soll sichergestellt werden, dass das momentan erreichte Qualitätsniveau auf Dauer gesichert werden kann. - Ergonomie:
Die Aspekte der Software-Ergonomie werden auf Basis der Norm DIN/ EN/ ISO 9241-110:2020 „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 110: Grundsätze der Dialoggestaltung“ geprüft. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Software ergonomisch gestaltet ist und die Bedürfnisse sowie Fähigkeiten der Benutzer berücksichtigt, um eine effiziente und zufriedenstellende Interaktion zu gewährleisten.